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Versteigerungsbedingungen
Mit der Teilnahme an Versteigerungen in Bordesholm werden folgende Bedingungen
anerkannt:
§ 1 Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie
wird auf Rechnung und im Namen der Auftraggeber durchgeführt mit
Ausnahme der besonders gekennzeichneten Eigenware. Der Versteigerer ist
berechtigt, alle Rechte des Einlieferers aus dessen Auftrag und aus dem
Zuschlag im eige-nen Namen geltend zu machen
.
§ 2 Bieter und Käufer haben keinen Anspruch auf deren Bekanntgabe
§ 3 Die Versteigerung erfolgt in Euro; gesteigert wird jeweils um
5 - 10 Prozent
.
§ 4 Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen
vorgenommen. Sie stellen keine Garantien im Rechtssinne dar und dienen
ausschließlich der Information; sie stellen keine vertraglich vereinbarte
Beschaffenheit dar. Gleiches gilt für mündliche oder schriftliche
Auskünfte jeglicher Art. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände
können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden.
§ 5 Es handelt sich um Versteigerungen gebrauchter Gegenstände
i. S. des §474 Abs. 1 S. 2 BGB. Eine Haftung für Mängel
ist daher ausgeschlossen. Nach dem Zuschlag bleiben Beanstandungen gleich
welcher Art unberücksichtigt. Der Versteigerer ist jedoch bereit,
innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach dem Zuschlag vorgetragene Mängelrügen
dem Auftraggeber zu übermitteln. Der Haftungsausschluss gilt nicht
für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verhalten des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen
beruhen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 6 Der Versteigerer hat das Recht, Katalognummern zu vereinen, zu
trennen, außerhalb der Reihe auszubieten oder zurückzuziehen.
§ 7 Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf ein Übergebot
nicht erfolgt und der vom Einlieferer vorgeschriebene Limitpreis erreicht
ist. Ein Zuschlag kann jedoch nur erteilt werden, wenn der Bieter, dem
die Sache zugeschlagen werden soll, eine Bieternummer vorweist und mit
Namen und Adresse in der ausliegenden Bieterliste eingetragen ist. Wenn
ein Limit nicht erreicht wird, kann der Zuschlag nur unter Vorbehalt erfolgen.
Eine Benachrichtigung des Bieters erfolgt nur bei Zustimmung des Einlieferers
innerhalb von 7 Tagen. Zwischenzeitlich gilt der Gegenstand für den
Bieter weder als reserviert noch als erworben. Jedes höhere Gebot
wird im Nachverkauf entgegengenommen. Erreicht es das Limit, erfolgt der
endgültige Zuschlag.
§ 8 Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; in diesem Falle bleibt
das unmittelbar vorher abgegebene Gebot gültig und verbindlich. Geben
mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so entscheidet das Los über
den Zuschlag. Bei Meinungsverschiedenheiten kann der Versteigerer den
Gegenstand erneut ausbieten.
§ 9 Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Mit ihm
geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen,
usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen
und auf seine eigene Rechnung.
§ 10 Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagsumme und
dem Aufgeld von 5,95 % bei Fahrzeugversteigerungen, oder von 17,85% bei
anderen Waren. Bei Fahrzeugversteigerungen beinhaltet der Aufrufpreis
die gesetzliche Mehrwertsteuer; bei anderen Versteigerungen gilt der Aufrufpreis
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Aufgeld beinhaltet
die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer.
§ 11 Der gesamte Betrag ist sofort fällig und in bar zu zahlen;
bei schriftlichen Aufträgen innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum.
Das ersteigerte Auktionsgut wird erst nach geleisteter Barzahlung ausgehändigt.
Das Eigentum geht ebenfalls erst nach vollständiger Bezahlung auf
den Käufer über.
§ 12 Verweigert der Käufer Abnahme oder Zahlung oder gerät
er mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise
entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen. Der Käufer gerät in Verzug, wenn die mit einer Mahnung
verbundene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. Verlangt der Versteigerer
Erfüllung, steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu. Dazu
gehören auch ein etwaiger Währungsverlust, der Zinsverlust sowie
der Kostenaufwand für die Rechtsverfolgung. Verlangt der Versteigerer
Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so ist er berechtigt, das Versteigerungsgut
bei Gelegenheit noch einmal zu versteigern. Mit dem Zuschlag erlöschen
die Rechte des Käufers aus dem früher ihm erteilten Zuschlag.
Der Käufer haftet für jeden Ausfall, hat keinen Anspruch auf
einen evtl. Mehrerlös und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen.
Für die Wiederversteigerung gilt er als Einlieferer und hat wie ein
Einlieferer eine Kommissionsprovision zu entrichten., die mit evtl. Transport-
und Lagerkosten, Insertionskosten und evtl. anfallenden Löhnen für
die Zuziehung von Hilfskräften vom Erlös vorweg abzusetzen ist.
Im übrigen ist der danach verbleibende Erlös per Datum des tatsächlichen
Zahlungseinganges auf die Schadenersatzforderung gemäß §367
BGB zu verrechnen. Die Kaufpreisforderung ist vom Tage des Zugangs der
Abnahme- oder Zahlungsverweigerung bzw. ab Verzugseintritt mit 4% über
dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen, und zwar auch dann,
wenn Schecks oder Wechsel gegeben sind. Der Versteigerer kann jederzeit
vom Erfüllungs- zum Schadenersatzanspruch übergehen; verlangt
er Schadenersatz wegen Nichterfüllung, ist der Erfüllungsanspruch
erloschen.
§ 13 Die Abnahme der ersteigerten Gegenstände muss innerhalb
von 3 Tagen erfolgen, andernfalls werden die Gegenstände auf Kosten
und Gefahr des Bieters einem Unternehmen zur Aufbewahrung übergeben.
Die Haftung für etwaige Beschädigungen oder den Verlust übernimmt
der Versteigerer nicht.
§ 14 In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher - insbesondere
bei Besichtigungen - auch ohne Verschulden für jeden von ihm verursachten
Schaden.
§ 15 idee-kontor Klosterinsel e.K. behält sich das Recht vor,
alle zum Verkauf angebotenen Objekte zu fotografieren oder fotografieren
zu lassen. Diese Fotos sowie alle vom Verkäufer zur Verfügung
gestellten Fotos dienen ausschließlich der Illustration und sind
einschließlich sämtlicher Urheberrechte Eigentum von idee-kontor
Klosterinsel e.K.. idee-kontor Klosterinsel darf diese Fotos jederzeit
nach eigenem Ermessen verwenden, ohne an den Eigentümer der Objekte
Gebühren zu zahlen.
§ 16 Bei den in der Liste angegebenen Preisen handelt es sich um
unver-bindliche Richtpreise; diese sind keine Limitpreise, sondern Angebots-vorschläge.
§ 17 Der Auktionator kann auch schriftliche Gebote zulassen, die
ihm vor der Versteigerung übergeben werden. Die Ausführung erfolgt
gewissenhaft, jedoch ohne Gewähr. Die darin genannten Preise gelten
als Limite für den Zuschlag, das Aufgeld und die Mehrwertsteuer werden
zusätzlich in Rechnung gestellt. Aufträge unbekannter Kunden
können nur ausgeführt werden, wenn ausreichende Deckung nachgewiesen
ist.
§ 18 Durch die Abgabe eines Gebots oder Erteilung eines schriftlichen
Auftrages erkennt der Bieter vorstehende Bedingungen an. Über die
Dauer der Versteigerung in den Räumen bzw. auf dem Veranstaltungsgelände
hat der Auktionator sowie seine Hilfskräfte Hausrecht.
§ 19 Der Versteigerungsauftrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort
und Gerichtsstand für Handelsgeschäfte ist Bordesholm. Sollte
eine oder mehrere der vorstehenden Versteigerungsbestimmungen unwirksam
sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Sinn
und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung
entspricht; die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungs-bedingungen
wird dadurch nicht berührt.
§ 20 Produktsicherheit: Der Auktionator weist darauf hin, dass sämtliche
zum Verkauf angebotenen Posten vor der Verwendung überprüft
bzw. aufbereitet werden müssen. Der Auktionator hat keinen Nachweis
darüber, dass die zum Verkauf angebotenen Posten sicher im Sinne
der Bestimmungen zur Produktsicherheit sind, es sei denn, es liegt eine
aktuelle Expertise eines anerkannten Fachmanns vor, die das Produkt als
sicheres Produkt ausweist.
§ 21 Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch
für den nachträglich freihändigen Erwerb von Auktionsgut.
Christian Schön, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
im
idee-kontor Klosterinsel e.K.
Holstenstraße 16, 24582 Bordesholm, T.: 04322 - 888 7228, F.: 887
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