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Versteigerungsbedingungen
 

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Versteigerungsbedingungen

Mit der Teilnahme an Versteigerungen in Bordesholm werden folgende Bedingungen anerkannt:

§ 1 Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird auf Rechnung und im Namen der Auftraggeber durchgeführt mit Ausnahme der besonders gekennzeichneten Eigenware. Der Versteigerer ist berechtigt, alle Rechte des Einlieferers aus dessen Auftrag und aus dem Zuschlag im eige-nen Namen geltend zu machen
.
§ 2 Bieter und Käufer haben keinen Anspruch auf deren Bekanntgabe

§ 3 Die Versteigerung erfolgt in Euro; gesteigert wird jeweils um 5 - 10 Prozent
.
§ 4 Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie stellen keine Garantien im Rechtssinne dar und dienen ausschließlich der Information; sie stellen keine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit dar. Gleiches gilt für mündliche oder schriftliche Auskünfte jeglicher Art. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden.

§ 5 Es handelt sich um Versteigerungen gebrauchter Gegenstände i. S. des §474 Abs. 1 S. 2 BGB. Eine Haftung für Mängel ist daher ausgeschlossen. Nach dem Zuschlag bleiben Beanstandungen gleich welcher Art unberücksichtigt. Der Versteigerer ist jedoch bereit, innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach dem Zuschlag vorgetragene Mängelrügen dem Auftraggeber zu übermitteln. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

§ 6 Der Versteigerer hat das Recht, Katalognummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihe auszubieten oder zurückzuziehen.

§ 7 Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf ein Übergebot nicht erfolgt und der vom Einlieferer vorgeschriebene Limitpreis erreicht ist. Ein Zuschlag kann jedoch nur erteilt werden, wenn der Bieter, dem die Sache zugeschlagen werden soll, eine Bieternummer vorweist und mit Namen und Adresse in der ausliegenden Bieterliste eingetragen ist. Wenn ein Limit nicht erreicht wird, kann der Zuschlag nur unter Vorbehalt erfolgen. Eine Benachrichtigung des Bieters erfolgt nur bei Zustimmung des Einlieferers innerhalb von 7 Tagen. Zwischenzeitlich gilt der Gegenstand für den Bieter weder als reserviert noch als erworben. Jedes höhere Gebot wird im Nachverkauf entgegengenommen. Erreicht es das Limit, erfolgt der endgültige Zuschlag.

§ 8 Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; in diesem Falle bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot gültig und verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so entscheidet das Los über den Zuschlag. Bei Meinungsverschiedenheiten kann der Versteigerer den Gegenstand erneut ausbieten.

§ 9 Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Mit ihm geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen, usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf seine eigene Rechnung.

§ 10 Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagsumme und dem Aufgeld von 5,95 % bei Fahrzeugversteigerungen, oder von 17,85% bei anderen Waren. Bei Fahrzeugversteigerungen beinhaltet der Aufrufpreis die gesetzliche Mehrwertsteuer; bei anderen Versteigerungen gilt der Aufrufpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Aufgeld beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer.

§ 11 Der gesamte Betrag ist sofort fällig und in bar zu zahlen; bei schriftlichen Aufträgen innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum. Das ersteigerte Auktionsgut wird erst nach geleisteter Barzahlung ausgehändigt. Das Eigentum geht ebenfalls erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über.

§ 12 Verweigert der Käufer Abnahme oder Zahlung oder gerät er mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Käufer gerät in Verzug, wenn die mit einer Mahnung verbundene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. Verlangt der Versteigerer Erfüllung, steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu. Dazu gehören auch ein etwaiger Währungsverlust, der Zinsverlust sowie der Kostenaufwand für die Rechtsverfolgung. Verlangt der Versteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so ist er berechtigt, das Versteigerungsgut bei Gelegenheit noch einmal zu versteigern. Mit dem Zuschlag erlöschen die Rechte des Käufers aus dem früher ihm erteilten Zuschlag. Der Käufer haftet für jeden Ausfall, hat keinen Anspruch auf einen evtl. Mehrerlös und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen. Für die Wiederversteigerung gilt er als Einlieferer und hat wie ein Einlieferer eine Kommissionsprovision zu entrichten., die mit evtl. Transport- und Lagerkosten, Insertionskosten und evtl. anfallenden Löhnen für die Zuziehung von Hilfskräften vom Erlös vorweg abzusetzen ist. Im übrigen ist der danach verbleibende Erlös per Datum des tatsächlichen Zahlungseinganges auf die Schadenersatzforderung gemäß §367 BGB zu verrechnen. Die Kaufpreisforderung ist vom Tage des Zugangs der Abnahme- oder Zahlungsverweigerung bzw. ab Verzugseintritt mit 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen, und zwar auch dann, wenn Schecks oder Wechsel gegeben sind. Der Versteigerer kann jederzeit vom Erfüllungs- zum Schadenersatzanspruch übergehen; verlangt er Schadenersatz wegen Nichterfüllung, ist der Erfüllungsanspruch erloschen.

§ 13 Die Abnahme der ersteigerten Gegenstände muss innerhalb von 3 Tagen erfolgen, andernfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Bieters einem Unternehmen zur Aufbewahrung übergeben. Die Haftung für etwaige Beschädigungen oder den Verlust übernimmt der Versteigerer nicht.

§ 14 In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher - insbesondere bei Besichtigungen - auch ohne Verschulden für jeden von ihm verursachten Schaden.

§ 15 idee-kontor Klosterinsel e.K. behält sich das Recht vor, alle zum Verkauf angebotenen Objekte zu fotografieren oder fotografieren zu lassen. Diese Fotos sowie alle vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Fotos dienen ausschließlich der Illustration und sind einschließlich sämtlicher Urheberrechte Eigentum von idee-kontor Klosterinsel e.K.. idee-kontor Klosterinsel darf diese Fotos jederzeit nach eigenem Ermessen verwenden, ohne an den Eigentümer der Objekte Gebühren zu zahlen.

§ 16 Bei den in der Liste angegebenen Preisen handelt es sich um unver-bindliche Richtpreise; diese sind keine Limitpreise, sondern Angebots-vorschläge.

§ 17 Der Auktionator kann auch schriftliche Gebote zulassen, die ihm vor der Versteigerung übergeben werden. Die Ausführung erfolgt gewissenhaft, jedoch ohne Gewähr. Die darin genannten Preise gelten als Limite für den Zuschlag, das Aufgeld und die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Aufträge unbekannter Kunden können nur ausgeführt werden, wenn ausreichende Deckung nachgewiesen ist.

§ 18 Durch die Abgabe eines Gebots oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Bieter vorstehende Bedingungen an. Über die Dauer der Versteigerung in den Räumen bzw. auf dem Veranstaltungsgelände hat der Auktionator sowie seine Hilfskräfte Hausrecht.

§ 19 Der Versteigerungsauftrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Handelsgeschäfte ist Bordesholm. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Versteigerungsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht; die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungs-bedingungen wird dadurch nicht berührt.

§ 20 Produktsicherheit: Der Auktionator weist darauf hin, dass sämtliche zum Verkauf angebotenen Posten vor der Verwendung überprüft bzw. aufbereitet werden müssen. Der Auktionator hat keinen Nachweis darüber, dass die zum Verkauf angebotenen Posten sicher im Sinne der Bestimmungen zur Produktsicherheit sind, es sei denn, es liegt eine aktuelle Expertise eines anerkannten Fachmanns vor, die das Produkt als sicheres Produkt ausweist.

§ 21 Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den nachträglich freihändigen Erwerb von Auktionsgut.


Christian Schön, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator im
idee-kontor Klosterinsel e.K.
Holstenstraße 16, 24582 Bordesholm, T.: 04322 - 888 7228, F.: 887 8554

 
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